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Antrag: Linienbestimmungsverfahren B477/A4
07.09.2000
Herrn Bürgermeister
Ralf Valkysers


Linienbestimmungsverfahren zur Verlegung der B477 und der A4

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Bürgerinformation zum Linienbestimmungsverfahren der Bundesstraße 477 hat leider mehr Fragen aufgeworfen, als geklärt werden konnten.

Zunächst muss jedoch bemängelt werden, dass die Öffentlichkeit über diese Bürgerinformation nur unzureichend informiert worden ist. Zwar reicht nach den gesetzlichen Grundlagen eine Veröffentlichung des Termins im Amtsblatt des Erftkreises, aber was nützt das, wenn kaum jemand dieses Amtsblatt bezieht. Leider gab es auch noch irrige Meldungen, wonach es bei der Versammlung um die Verlegung des Ortes Manheim gehen sollte. Eigentlich halte ich es für eine Selbstverständlichkeit, dass bei solch wichtigen Veranstaltungen eine Presseinformation seitens der Stadt erfolgt, die für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich war. Ich bitte Sie, dies künftig zu beachten.

Bei der Diskussion über die Varianten der B477-neu wurde zurecht bemängelt, dass wieder einmal eine Maßnahme nur isoliert betrachtet wird. Dies ist kein zukunftsweisender Planungsansatz.

Um einen optimalen Schutz der betroffenen Menschen und der betroffenen Umwelt zu erzielen, ist es zwingend erforderlich, alle planerischen Maßnahmen im Umfeld der neuen Trasse zu betrachten. Hierzu zählen insbesondere die Verlegung der A4 und die Hambach-Bahn der Rheinbraun. Betrachtet werden muss aber auch der mögliche Umsiedlungsstandort für Manheim und die Siedlungserweiterung in Sindorf.

Daher sollten Sie bei den zuständigen Behörden darauf drängen, alle Verfahren die mit der tagebaubedingten Umsiedlung Manheims verbunden sind, zu bündeln.

Für die Stellungnahme der Stadt Kerpen im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens halte ich eine Gesamtbetrachtung aller Maßnahmen im Planungsausschuss für erforderlich. Rechtzeitig vor Abgabetermin der Stellungnahme ist daher eine Sitzung einzuberufen, in der alle Maßnahmen mit ihrem aktuellen Sachstand vorgestellt werden.

Aufgrund der Komplexität der Themenbereiche und des hohen öffentlichen Interesses und der möglichen Fragen in der Sitzung halte ich in diesem Fall eine Sondersitzung für angebracht. Ich bitte um Klärung des Abgabetermins für die Stellungnahme der Stadt Kerpen, um anschließend die Sitzung des Planungsausschusses zu terminieren.

Im Vorfeld bitte ich noch zu prüfen, warum als Variante nicht eine Art Grubenrandstraße unter größtmöglicher Beibehaltung der bisherigen Trasse untersucht worden ist.

Zum Sachstand zur Verlegung der A4 zwischen Kerpen und Düren ist aus dem Landtag zu erfahren, dass alle Unterlagen zum Linienbestimmungsverfahren fertiggestellt sind und die Linienbestimmung durch den Bundesverkehrsminister ansteht. Nach derzeitigem Stand soll die Planfeststellung für diesen Abschnitt in 2003 eingeleitet werden. Falls keine Klagen gegen den Beschluss erhoben werden, soll in 2006 mit dem Bau begonnen werden. Eine tagebaubedingte Verlegung der A4 ist aber erst 2017 erforderlich. Aufgrund der verringerten Förderkapazität im Tagebau Hambach ist zumindest mit einer Streckung des Termins zu rechnen. Hier sollten bei Rheinbraun neue und realistische Zeitplanungen eingefordert werden.

Ich verweise hier nochmals auf den einstimmigen Ratsbeschluss vom 23.06.1998: "Eine Verlegung der A4 darf nur aufgrund bergbautechnischer Inanspruchnahme und nicht vorzeitig erfolgen".

Ich bitte auch hier um weitere Informationen im Planungsausschuss, insbesondere bezüglich der Zeitplanung und über die Variante, die dem Bundesverkehrsminister vorgeschlagen wurde, da dies für die Linienbestimmung der B477 von Bedeutung ist.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp