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Antrag: Rechtmäßigkeit der neuen Kiesgrube bei Geilrath
01.11.2001
Herrn Landrat
Werner Stump

Abgrabung in der Gemarkung Blatzheim bei Geilrath
Rechtmäßigkeit der Genehmigung


Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Diskussion um den Quarzkiestagebau bei Buir haben Sie in der Vorlage 411/01 zum Kreisausschuss mitgeteilt, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung der Quarzabgrabung fehlen. Begründet wird dies damit, dass im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für diesen Bereich keine Abgrabungsflächen vorgesehen sind. Außerhalb der im GEP zeichnerisch dargestellten Flächen sind Abgrabungen auszuschließen.

Diese Haltung wird von der Politik in der Stadt Kerpen eindeutig begrüßt und unterstützt.

Allerdings frage ich mich nun, warum der Erftkreis die neue Kiesgrube bei Geilrath entgegen den Beschlüssen der Stadt Kerpen genehmigt hat. Auch die neue Kiesgrube bei Geilrath liegt im GEP eindeutig außerhalb der Abgrabungskonzentrationsflächen. Somit hätte nach Ihrer Begründung zunächst eine Änderung des Gebietsentwicklungsplanes beantragt werden müssen. Hinzu kommt, dass der Bereich bei Geilrath an ein Naturschutz- und FFH-Gebiet grenzt.

Ich bitte um Mitteilung, warum der Erftkreis in diesem Fall zu einer anderen Beurteilung gekommen ist und die neue Kiesgrube Anfang des Jahres genehmigt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp


Kopie: Stadt Kerpen, Bezirksregierung

Was ist aus dem Antrag geworden?

Die Bezirksregierung hat am 19.11.2001 mitgeteilt, dass die Kiesgrube nach dem ab Mai 2001 gültigen Gebietsentwicklungsplan (GEP) nicht mehr genehmigt worden wäre, denn im neuen GEP sind Konzentrationsflächen für Abgrabungen dargestellt. Der angesprochene Bereich liegt nicht in diesen Konzentrationsflächen.

Zum Zeitpunkt der Genehmigung im Dezember 2000 war jedoch noch der alte GEP gültig, so dass die Kiesgrube genehmigt werden musste.

Die Bezirksregierung hatte bei der Genehmigung durch den Erftkreis allerdings dem Erftkreis die Bedenken im Hinblick auf die geänderte Zielsetzung im neuen GEP mitgeteilt.

Über das Gewicht dieser Bedenken hatte der Erftkreis bei der Abwägung der Pro- und Kontra-Argumente eigenständig zu befinden.

Fazit ist, dass der Betreiber der Kiesgrube noch rechtzeitig den Antrag gestellt hat oder umgekehrt, dass die Rechtskraft des neuen GEP einige Monate zu spät kam.