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Anlage einer Baumallee von Kapelle bis Katharinenhof
03.02.2002
Herrn Bürgermeister
Ralf Valkysers

Rekultivierung B477/L276 - Anlage einer Baumallee von Kapelle bis Katharinenhof

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung Blatzheim wird die B477-alt von der Kapelle bis zum Katharinenhof rekultiviert und bleibt als Rad- und Wirtschaftsweg erhalten. Dieser Abschnitt bietet sich somit an, als Allee gestaltet zu werden. Am Ortseingang wurden bereits vor Jahren einige Bäume gepflanzt. Im Zuge der Rekultivierung könnte diese Pflanzung nun fortgesetzt werden. Da dieser Abschnitt bereits heute nicht mehr erforderlich ist, sollte der Rückbau bereits in diesem Jahr erfolgen. Damit würden auch Fahrzeuge aus Richtung Nörvenich verstärkt die Ortsumgehung nutzen und die Ortsdurchfahrt weiter entlasten.

Die L276 nach Buir entfällt ab Wasserwerk bis zur B477-neu komplett. Wahrscheinlich wird die Brücke über dem Buirer Fließ abgerissen. Auch hier sollte die ehemalige Straße bepflanzt werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob in diesem Zusammenhang der Weg am Buirer Fließ bis zur Dürener Straße verlängert werden kann. Damit könnte mit der Rekultivierung ein ortsnaher Rundwanderweg geschaffen werden.

Ich bitte Sie, diese Vorschläge zu prüfen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

Ferner bitte ich um Vorstellung der Rekultivierungsplanung für die beiden Straßen, sowie die Ausgleichsflächenplanung für die neuen Straßen und deren zeitliche Umsetzung im Umweltausschuss vorzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp

Was ist aus dem Antrag geworden?


Der Landesbetrieb Straßen hat mitgeteilt, dass die Anlage einer Baumallee zwischen Kapelle bis Katharinenhof berücksichtigt werden kann. Die Rekulitivierung erfolgt frühestens Ende 2003 nach Fertigstellung der B477-neu. Eine Sperrung der B477-alt für den Verkehr ist bereits vorab möglich.

Die L276 zwischen Wasserwerk und B477-neu wird nach Fertigstellung der B477-neu ebenfalls rekultiviert und bepflanzt. Die Anlage eines Wanderweges entlang des Buirer Fließes liegt nicht in der Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung und muss anderswo geprüft werden.