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Antrag: Neue Stellplätze
Herrn Bürgermeister
Ralf Valkysers


Zugeparkte Straßen - Neue Stellplatzverordnung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zugeparkte Straßen, so dass Feuerwehrfahrzeuge im Notfall nicht mehr durchkommen oder dass Hauseigentümer nicht mehr in die eigene Garage oder ins eigene Wohngebiet kommen, sind leider nicht mehr nur ein Bild der Großstadt Köln, sondern sind auch in den Ortsteilen der Stadt Kerpen vielfach zur schlechten Gewohnheit geworden. Zugeparkte Straßen nehmen auch ein Stück Wohnqualität und in reinen Anliegerstraßen auch Spielraum für Kinder. Hierdurch besteht sogar eine zusätzliche Gefährdung, weil Kinder zwischen parkenden Autos nicht mehr (rechtzeitig) gesehen werden.

Dies betrifft nicht nur Neubaugebiete, in denen zu wenig öffentliche Parkplätze eingeplant wurden, sondern auch "alte" Gebiete, in denen Einfamilienhäuser zu Mehrfamilienhäuser umgebaut oder Baulücken geschlossen wurden. Parkplätze werden aber in der Regel kaum geschaffen oder an einer Stelle nachgewiesen, wo sie nicht genutzt werden (können). Da der ÖPNV nicht gerade attraktiv ist, sind in der Stadt in der Regel mindestens zwei Autos pro Familie vorhanden, allerdings oftmals nur ein Parkplatz. Bei Mietwohnungen kommt ein weiteres Problem hinzu: Die Stellplätze werden separat vermietet. Eine Mietpflicht besteht nicht, so daß sehr oft, Fahrzeuge nicht auf dem Stellplatz stehen, sondern zusätzlich den öffentlichen Verkehrsraum belasten.

Am 1.6.2000 tritt in NRW die neue Landesbauordnung in Kraft. Ein Schwerpunkt der Änderung betrifft die Vorschrift über die Errichtung von Stellplätzen. Die Möglichkeit, kommunale Stellplatzsatzungen zu erlassen wurden erweitert.

In diesem Zusammenhang stellen sich eine Reihe von Fragen:

  • Wie viele private Stellplätze müssen bislang in der Stadt Kerpen pro Wohnung erstellt werden? Ist dies abhängig von der Wohnungsgröße? Werden dabei auch Umbauten berücksichtigt?

  • Wie viele öffentliche Stellplätze werden in einem Neubaugebiet geplant?

  • Welche Möglichkeiten bietet die neue Landesbauordnung, mehr Stellplätze zu verlangen und eigene Stellplatzsatzungen zu erlassen?

  • Können Auflagen erteilt werden, damit bei Mietwohnungen, je nach Größe ein oder mehrere Stellplätze automatisch zur Wohnung gehören?


Ich bitte um Beantwortung der Fragen und Behandlung des Themas im Planungsausschuss nach den Sommerferien.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp