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Bebauung zwischen Elisabeth- und Bergstraße
An die Anlieger
der Elisabethstraße


Bebauung zwischen Elisabethstraße und Bergstraße - Ihr Schreiben vom 14.02.2000


Sehr geehrter Anlieger der Elisabethstraße,

zunächst vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.02.2000. Sie sprechen darin ein Thema an, das schon seit weit über 10 Jahren immer wieder diskutiert wird.

1986 hat die Verwaltung eine Umfrage durchgeführt, bei der ungefähr die Hälfte für und die andere Hälfte gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes war. Daher wurde die Sache zu diesem Zeitpunkt nicht weiter verfolgt.

1992 wurde der Wunsch der Bebauung erneut an die Verwaltung herangetragen. Eine erneute Befragung wurde nicht durchgeführt. Der Planungsausschuss hat - wie Sie richtig feststellen - am 23.11.1993 gegen den Vorschlag der Verwaltung beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Stadtdirektor und die damalige Ratsmehrheit haben den Bebauungsplan aber nie in die Prioritätenliste 1-3 aufgenommen, so dass eine Bearbeitung bislang nicht stattfand.

Im vergangenen Jahr wurde erneut ein Antrag von Anliegern zur Bebauung gestellt, weil die Anzahl der Befürworter in der Elisabethstraße gestiegen ist. Daraufhin habe ich am 24.05.1999 den Antrag gestellt, Erschließungsmöglichkeiten grob darzustellen und eine erneute Bürgerbefragung durchzuführen.

Ich halte dieses Vorgehen für richtig, denn bei der Vielzahl der Bebauungsplanverfahren in der Stadt sollte ein neuer Bebauungsplan nur aufgestellt werden, wenn er Aussicht auf Erfolg hat und keine großen Probleme aufwirft. Bei der Elisabethstraße gibt es meines Erachtens noch ein paar Probleme, die geklärt werden müssen.

Bislang war immer eine Erschließung über eine neue Straße an der alten Schule vorbei angedacht, die dann quer durch die Gärten zwischen Elisabethstraße und Bergstraße verläuft. Sowohl von einzelnen Anliegern der Elisabethstraße als auch von einzelnen Anliegern der Bergstraße wird dies zur Zeit abgelehnt.

Daher halte ich es für erforderlich, dass die Verwaltung kurz darstellt, wie diese Erschließung konkret aussehen könnte oder ob es Alternativen gibt. Mit diesen Überlegungen sollte dann eine erneute Bürgerbefragung stattfinden, damit eindeutig feststeht, wer eine Bebauung unter welchen Voraussetzungen befürwortet oder ablehnt.

Sofern hier eine Übereinstimmung aller Anlieger erzielt wird, kann ein neuer Bebauungsplan in die Prioritätenliste aufgenommen werden.

Sofern keine Übereinstimmung erzielt wird, ergeben sich Probleme, die möglicherweise darauf hinaus laufen, dass einzelne sogar enteignet werden müssen, wenn ihre Fläche für eine Straße benötigt wird, die sie nicht wollen. Oder einzelne, die nicht bauen wollen, werden zu Erschließungskosten herangezogen. Oder einzelne fühlen sich durch die Bebauung des Gartens beeinträchtigt.

Ob diese Probleme existieren und ob sie zu lösen sind, hätte ich gerne vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens geklärt. Ich hoffe, dass der Verwaltung dies im Laufe des Jahres gelingt.

Nach dieser Untersuchung müssen wir vor Ort entscheiden, ob aus Sicht der Allgemeinheit und besonders aus Sicht aller Betroffenen, eher die Interessen der Bauwilligen oder eher die Interessen der anderen zu befürworten sind. Unter Abwägung aller Argumente muss dann eine Entscheidung fallen.

Ich verstehe das Drängen der Bauwilligen auf eine rasche Entscheidung. Bitte versuchen Sie aber auch meine Argumente zu verstehen, zuerst eine Voruntersuchung durchzuführen.

Gerne stehe ich zu einem Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp