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Bündelung der Verfahren zur Verlegung der Hambachbahn/A4/B477
29.04.2003
Herrn Bürgermeister
Ralf Valkysers

Bündelung der Verfahren zur Verlegung der Hambachbahn/A4/B477


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Verfahren zur tagebaubedingten Verlegung der Hambachbahn, der A4 und der B477 haben derzeit einen unterschiedlichen Planungsstand und laufen parallel mit unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten nebeneinander her. Dabei bedingen sich die Projekte gegenseitig, da Hambachbahn und A4 von Buir bis Geilrath parallel nebeneinander verlaufen und besonders im Bereich Geilrath sich alle drei Trassen kreuzen. Daher kann die Planung einer Maßnahme nicht ohne die Planung der anderen Maßnahme stattfinden, da Brückenbauwerke oder der neue Autobahnanschluss bei Geilrath gemeinsam betrachtet werden müssen.

Um eine optimale Lösung für alle drei Projekte und eine Minimierung der Belastungen der angrenzenden Bevölkerung in Buir, Manheim und Geilrath zu erzielen und auch die Bautätigkeiten zu verknüpfen, ist es eigentlich selbstverständlich, die Maßnahmen zu bündeln und in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren zu betrachten.

So heißt es auch in § 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Absatz (1): "Treffen mehrere selbständige Vorhaben, für deren Durchführung Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben sind, derart zusammen, dass für diese Vorhaben oder für Teile von ihnen nur eine einheitliche Entscheidung möglich ist, und ist mindestens eines der Planfeststellungsverfahren bundesrechtlich geregelt, so findet für diese Vorhaben oder für deren Teile nur ein Planfeststellungsverfahren statt."

Die Bezirksregierung hat sich bislang dieser Meinung nicht angeschlossen und möchte, aus welchen Gründen auch immer, die Verfahren getrennt abwickeln. Dies ist für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht nachvollziehbar. Man kann nicht so tun, als hätten die Verlegung der Hambachbahn, der A4 und der B477 nichts miteinander zu tun, und bei Fragen heißt es dann also zu oft, dieses Problem ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, sondern gehört zum anderen Verfahren. Dies dient nicht der Sache.

Die Stadt Kerpen und der Erftkreis und auch viele andere haben daher immer wieder die Bündelung der Verfahren beantragt; zuletzt in ihren Stellungnahmen zur Planfeststellung zur Verlegung der Hambachbahn.

Ich bitte Sie im nächsten Planungsausschuss im Juli um einen aktuellen Sachstandbericht in dieser Sache. Zu prüfen bitte ich auch, wie der §78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes hier auszulegen ist und ob ggf. Klagemöglichkeiten bestehen, falls die Bezirksregierung nicht einlenkt.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ripp