Blatzheimer Geschichte und Geschichten
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Freiwillige Feuerwehr, seit 1900


Gründung und Satzung der Blatzheimer Feuerwehr im Jahr 1900

Als Gründungsdatum wird der 20. August 1900 angenommen, weil an diesem Tag vier Männer der Feuerwehr beitraten, von denen drei als "Mitbegründer der Wehr" in den Berichten und Mitgliederverzeichnissen geführt werden, nämlich Engelbert Pingen, Jakob Merken und Christian Froitzheim. Ebenfalls war der damalige Schmiedemeister Jean Pingen Mitbegründer der Wehr. Eine große Rolle scheint auch der Freiherr Clemens von Loe gespielt zu haben. Sein Name wurde immer wieder in den Annalen als "der eigentliche Gründer" angegeben.

Die "Satzungen der Blatzheimer Bürger-Feuerwehr" wurden jedoch schon am 20. Mai 1900 unterzeichnet, und zwar von Wilhelm Reimer, Wilhelm Becker, Mathias Cremer, Hubert Esser, Josef Weber, Heinrich Kreutz und J. J. Oepen. Diese Satzungen belegen zusätzlich, dass die Blatzheimer Feuerwehr tatsächlich im Jahre 1900 gegründet worden ist.

Liebe Gäste, ich erlaube mir einiges aus den 16 Paragraphen der Satzung zu zitieren und zu erläutern: als Zweck wird u. a. aufgeführt ein "Geordnetes Zusammenwirken bei Feuersgefahr, Überschwemmungen usw., um Leben und Eigentum nach Möglichkeit zu schützen." D. h. andere Aufgaben kommen dazu wie Hilfe bei Überschwemmungen. Immer wieder trat der Neffelbach, der sich idyllisch durch die Neffelbachaue dahinschlängelte und die Blatzheimer Mühlen bediente, über die Ufer. Erwähnt sei die Hochwasserkatastrophe aus dem Jahre 1963. Ich zitiere aus der Festschrift:

"Der Neffelbach ging derart über die Ufer, daß er die Gehöfte Stollenwerk und Graß sowie die Burg Bergerhausen überflutete. Vorsorglich aufgebaute Sanddämme brachen, Eisschollen drückten die Grenzmauer zu den Parkanlagen ein und innerhalb weniger Minuten stand das Gehöft Stollenwerk samt Wohnhaus, Scheunen und Ställen bis zu 1,50 Meter unter Wasser. Bis zur Brust im Wasser watend, brachten Feuerwehrmänner, freiwillige Helfer und vom Flugplatz abgestellte Soldaten das Vieh in Sicherheit. Mit dem Schlauchboot der Horremer Feuerwehr wurden die Bewohner des Gutshofes Stollenwerk gerettet, mit dem Boot der Feuerwehr Bedburg die Feuerwehrmänner und Soldaten, die in der Burg eingeschlossen waren, in Sicherheit gebracht. Die Burg, ihre Kapelle und die Wohnräume mußten geräumt werden."

Einige Jahre später war der Neffelbach verlegt und so gestaltet, dass es diese Überschwemmungen nicht mehr gab. Doch zurück zu den Satzungen: Die Feuerwehr war eingeteilt in die Spritzen-Abteilung, die Aufsichts-/Absperrungs- Abteilung und die Steiger, die Rettungsabteilung. Hier heißt es: "Zu dieser dürfen nur mutige, kräftige und gewandte Männer zugelassen werden."

1925 forderte der Kreis die Gemeinden auf, entsprechende Steigertürme für die Feuerwehren errichten zu lassen, Pläne wurden beigefügt. Da in Blatzheim schon Anfang der 20er Jahre am Spritzenhaus ein Übungsturm gebaut worden war, mußte der Aufforderung nicht mehr gefolgt werden. Der Turm wurde 1934 abgebrochen, "weil an und mit ihm von der Dorfjugend allzuviel Unfug getrieben wurde." An der Brauerei wurde ein neuer Übungsturm errichtet.

Der Vorsitzende, so heißt es in den Satzungen weiter, "wacht über die pünktliche Ausführung der staturischen Bestimmungen insbesondere darüber, daß in den Versammlungen nicht über Religion oder Politik gesprochen wird." Ich interpretiere diesen Punkt der Satzung als Ausfluss preussischen Rechtes. Die Preussen hatten irgndwie Angst vor den Rheinländern, zumal dem rheinischen Katholizismus. Aber die Blatzheimer ließen sich noch nie den Mund verbieten. Ich erinnere nur an die sogenannte Blatzheimer Revolution des Jahres 1913/14 mit Pfarrer August Kugelmeier.

Interessant sind auch die Pflichten der Mitglieder aus der Satzung des Jahres 1900:

"Die Mitglieder der Wehr haben in und außer Dienst ein ehrenhaftes männliches Betragen insbesondere im Dienste Nüchternheit, Pünktlichkeit, Ruhe, Ausdauer, Gehorsam und wo es gilt Mut und Besonnenheit zu zeigen. Insbesondere ist jedes Mitglied verpflichtet, bei den Versammlungen und Übungen zur festgesetzten Zeit, bei einem Brande so schnell als möglich vollständig ausgerüstet zur Stelle zu erscheinen. ... Das Tabakrauchen im Dienste ist nur nach erteilter Erlaubnis der Anführer gestattet. Schreien, Lärmen und Singen ist unbedingt verboten. Die Befehle des Hauptmannes oder dessen Stellvertreters sollen sofort und ohne Widerrede ausgeführt werden."

Äußerst streng, fast militärisch ging es damals zu. Wer mehrmals unentschuldigt an den Übungen nicht teilnahm, wurde ausgeschlossen.

Damals gab es noch keine zentral gesteuerten Alarmpiepser, es gab noch keine Sirenen. In der Satzung heißt es: "Das Alarmsignal erfolgt nur bei Brandausbruch in der Gemeinde und zwar durch den Hornisten." Soweit zur Satzung des Jahres 1900.


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